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Bergbauschäden: Wie die Bundesländer mit den rechtlichen Nachteilen der Betroffenen umgehen

Mittwoch, 16. Juni 2010, 09:17 Uhr

Das Ungleichgewicht der Kräfte bei der Durchsetzung der Ansprüche von Bergbaugeschädigten ist in Thüringen höher als in anderen Bundesländern.  In NRW können Bergbaugeschädigte, die früher mit hohem Aufwand (etwa Prozess- und Gutachterkosten) ihre Ansprüche durchsetzen mussten, die Schlichtungsstelle Bergschaden anrufen (s. beigefügter Beitrag der BIB Bergbaugeschädigte NRW). In Thüringen haftet die Landesregierung für die Bergbau- Altlasten, auch für die  Altlasten des DDR- Kalibergbaus an der Werra.  Da ist das Ungleichgewicht der Kräfte halt ein wenig größer. Um das zu veranschaulichen, ein Beispiel aus dem alltäglichen Leben:
Stellen Sie sich vor, Ihr Auto wird von einem Firmenwagen angefahren, und das Gericht läßt nur Mitarbeiter des Schadensverursachers als Zeugen zu. Auch darf nur der Schadensverursacher die Gutachter auswählen und darüber entscheiden, welche Fragen diesen  Gutachtern gestellt werden. Sie erhalten hierbei kein Mitspracherecht. Selbst wenn ergänzende Messungen erforderlich sind, entscheidet allein der Schadensverursacher darüber, welche Meßverfahren ausgewählt werden. Natürlich werden die dabei erhaltenen Meßdaten von Angestellten des Schadensverursachers ausgewertet.  Eine absurde Rechtssituation, doch genau in dieser Situation befinden sich jetzt die Tiefenorter  Bergbaubetroffenen. Und natürlich gibt es in Thüringen auch keine Schlichtungsstelle für Bergschäden. Das ist verständlich, denn im Werrakaligebiet,  wo 1 Milliarde Kubikmeter Endlauge  im Deckgebirge der Salzlagerstätte versenkt wurden und die DDR- Kaliindustrie durch Abbaufehler Gebirgsschläge mit einer Energie von 10 Hiroshima- Bomben verursachte (Gebirgsschlag Völkershausen 1989),  gibt es ja keine Bergbauschäden.                             14.06.2010
Verein Erdfallhilfe Tiefenort e.V.
Vorsitzender
K.Block


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